Der Stadtrat der Stadt Neustadt hat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Im Kirchhoffeld II“ beschlossen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 24.02.2025 bis 14.03.2025 in der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch, Amt für Planen und Bauen, Würzburger Straße 33, 91413 Neustadt a.d.Aisch während der Dienststunden zur Einsicht für jedermann öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung schriftlich an die Stadtverwaltung oder per E-Mail an bauleitplanung@neustadt-aisch.de eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die entsprechenden Unterlagen während des gesamten Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Stadt Neustadt a.d.Aisch eingestellt.