Limburg-Styrum gibt Neuses auf

1794 übernimmt Graf Ernst Maria von Limburg-Styrum (*16.3.1736, †23.3.1809 in Frankfurt) das völlig überschuldete Rittergut Neuses von seinem verstorbenen Bruder Graf Philipp Ferdinand von Limburg-Styrum (*21.8.1734, †10.9.1794). 

Ein Stück des gräflichen Waldes wird verkauft

Am 23. April 1796 wurde im Schloss Neuses ein „Kauf-Brief“ verfasst. Darin wird der Verkauf eines Waldstücks von Graf Ernst Maria von Limburg-Styrum an die Untertanen Johann Georg Raaber (Wirt) und Johann Jakob Fuchs (Schmiedemeister) geregelt. Die Käufer erwarben 11 Morgen des gräflichen Waldes in der Schweinlohe für 1300 Rheinische Gulden. 

Für herrschaftliche Besitzungen mussten damals eine Ritter-Steuer sowie militärische Einquatierungskosten bezahlt werden. Davon wurden die Käufer befreit. Sie mussten aber jährlich 10 Kreuzer pro Morgen „Erbzins oder herrschaftliche Kammersteuer“ zahlen. Auch musste Handlohn an die Herrschaft gezahlt werden. 

Im Vertrag wurde den Käufern zugesagt, dass sie von den 11 Morgen Wald 4 Morgen abholzen und zu Acker machen dürfen. Für diese 4 Morgen wurde ihnen sechs Jahre lang der Zehnt erlassen.1

Auf einer Karte von Wildmeister Pausch aus Neuhof sind die Waldstücke eingezeichnet.2

Auf der Karte (links, oben) sind die markierten Grundstücke genau beschrieben:

A. Der Teil, den der Graf behielt.
B. Der Teil, der an Fuchs und Raaber verkauft wurde.
C. Der Teil, den Fuchs und Raaber abholzen durften.

Mit einem Klick auf die Karte kannst du dir die heutige Lage auf Google My Maps ansehen.

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Im Kaufvertrag erwähnte Abgaben

    • Einquartierungskosten: Eine Abgabe auf Grundstücke und Wohnhäuser, um die kostspielige Verpflegung von Soldaten zu finanzieren.
    • Erbzins / Kammersteuer: Steuer an den Landesherrn.
    • Handlohn: Steuer, die bei Besitzwechsel durch Erbschaft, Kauf oder Tausch, insbesondere bäuerlicher Lehnsgüter, fällig wurde.
    • Ritter-Steuer: Diese hatten die Besitzer von Rittergütern dem Lehensherrn zu zahlen. Bevor die Ritter-Steuer eingeführt wurde mussten sie ein sog. Ritterpferd (ein zum Krieg gerüstetetes Pferd, mit dem der Ritter dem Lehensherrn in den Krieg folgen musste) stellen.
    • Zehnt: Abgabe aus Erträgen (etwa zehn Prozent von Ernte oder Viehertrag) an den Besitzer, Landesherrn oder Verpächter.

 

Das gesamte Lehensgut geht an das Fürstentum Bayreuth

Am 8. August 1796 schließt Ernst Maria von Limburg-Styrum mit der Kriegs- und Domainenkammer zu Ansbach-Bayreuth einen Vertrag über die Refutation (Lehensaufkündigung durch den Vasallen) der „Gräflich Limburg-Styrumischen Lehengüter zu Herrnneuses“ ab. Für eine Abfindungssumme von 109.413 fl. wird das Rittergut in das Fürstentum Bayreuth unter König Friedrich Wilhelm II. von Preußen eingegliedert.
Dieser Betrag wird aber nicht vollständig an Ernst Maria von Limburg-Styrum ausbezahlt. Ein Teil des Geldes wird für Gläubiger im gerichtlichen Depositorium (Aufbewahrung) zurückgehalten.

Am 23.3.1809 stirbt Ernst Maria von Limburg-Styrum in Frankfurt, „ohne daß die nach der allgemeinen preusischen Gerichts Ordnung zur Gültigkeit erforderliche Verlautbarung des Refutations Vertrages vor Gericht geschehen wäre“.

1811, Herrnneuses gehört inzwischen zu Bayern, lässt das bayerische „Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten“ (Staats-Minster Graf von Montgelas) von der bayerischen Gesandtschaft in Paris Nachforschungen über evtl. vorhandene Erben des Grafen Ernst Maria von Limburg-Styrum und seiner Ehefrau Gräfin Sophie Charlotte von Humbracht (*10.1.1762, †10.3.1805) anstellen, um die Refutation des Ritterguts „Herren Neuses“ ordnungsgemäß abschließen zu können.3

 

Mit einem Klick auf das Bild kommst du zum Dokument im Staatsarchiv. 

 

Quellen:

  1. StABA (1796d).
  2. Ebd.
  3. BayHStA (1811).